2. Die Haft ist im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich zu vollziehen. Für die Dauer der Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung kann die Inhaftierung, soweit zwingend notwendig, im Bezirksgefängnis Aarau erfolgen. Soweit aus gesundheitlichen Gründen erforderlich erfolgt die Inhaftierung im Universitätsspital Zürich (USZ). 3. Es werden keine Kosten auferlegt. 4. Der amtliche Rechtsvertreter wird aufgefordert, nach Haftentlassung des Gesuchsgegners seine detaillierte Kostennote im Verfahren WPR.2022.79 einzureichen.