Ebenfalls mit E-Mail vom 14. Juli 2023 stellte ein Mitarbeiter von Asylex dem MIKA eine Kopie der Personalienseite des Itschkerischen Passes des Gesuchsgegners zu und hielt fest, gemäss Angaben des SEM liefen aktuell Abklärungen in der Ukraine, ob eine Einreise mit dem Itschkerischen Pass möglich sei. Weiter befinde sich der genannte Pass, nach Angaben des Gesuchsgegners in der Schweiz und werde im Falle einer positiven Nachricht zuhanden der ukrainischen Botschaft eingereicht (MI-act. 630). Mit E- Mail vom 19. Juli 2023 stellte derselbe Mitarbeiter von Asylex alle Seiten des Reisepasses dem MIKA zu (MI-act. 1 ff., 649 f.).