Am 11. April 2023 teilte die selbst gewählte Rechtsvertretung des Gesuchsgegners dem MIKA mit, dieser wolle ein Visum bei der ukrainischen Botschaft beantragen, um eine Ausschaffung nach Russland zu vermeiden und stattdessen nach Odessa zu seiner Ehefrau zurückkehren zu können. Zudem wurde angefragt, ob der Gesuchsgegner den Termin bei der Botschaft persönlich wahrnehmen könne (MI-act. 494).