Ferner hat sich der Gesuchsgegner trotz entsprechenden Aufforderungen des SEM und des MIKA (MI-act. 150 f., 153 ff.) nicht darum bemüht, selbständig Reisepapiere zu beschaffen, sondern hat die Papierbeschaffung gänzlich den Behörden überlassen. Damit ist er auch seinen Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen und hat sich behördlichen Anordnungen widersetzt.