D. Der Gesuchsteller beantragte die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 4, act. 16). Der Gesuchsgegner liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 4 f., act. 16 f.): 1. Der Antrag auf Anordnung einer Ausschaffungshaft sei abzuweisen. Herr A. sei per sofort aus der Haft zu entlassen. 2. Herrn A. sei als amtlicher Rechtvertreter der Sprechende zu bestellen bzw. sei der Sprechende in dieser Funktion zu bestätigen. -5- 3. Die Verfahrens- und Vollzugskosten seien auf die Staatskasse zu nehmen.