Am 24. März 2023 teilte das SEM dem MIKA mit, der Gesuchsgegner sei anlässlich der zentralen Befragung von der Delegation der Republik Senegal als Verifikationsfall betrachtet worden (MI-act. 231 f.). Am 31. Mai 2023 -4- teilte das SEM dem MIKA sodann mit, die senegalesischen Behörden hätten den Gesuchsgegner als senegalesischen Staatsangehörigen anerkannt und es sei nun möglich, für den Gesuchsgegner einen Flug nach Senegal zu buchen (MI-act. 318).