Anlässlich eines weiteren Ausreisegespräches vom 23. Februar 2023 gab der Gesuchsgegner gegenüber dem MIKA wiederholt zu Protokoll, er sei nicht bereit, die Schweiz in Richtung Senegal zu verlassen (MI-act. 201). Am 28. Februar 2023 teilte das SEM dem MIKA mit, am 16. März 2023 werde eine zentrale Befragung mit einer Delegation der Republik Senegal stattfinden, an welcher der Gesuchsgegner teilzunehmen habe und beauftragte das MIKA, den Gesuchgsgegner vorzuladen (MI-act. 202 f.).