Mit Verfügung vom 10. September 2020 ordnete das SEM gegen den Gesuchsgegner ein ab dem 14. September 2020 bis zum 13. September 2023 gültiges Einreiseverbot für das Gebiet der Schweiz, Liechtenstein sowie der Schengen–Staaten an, welches ihm am darauffolgenden Tag eröffnet wurde (MI-act. 73 ff.).