Weitere Anzeichen, die an der Ausschaffungsmöglichkeit in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht Zweifel aufkommen lassen würden, sind keine ersichtlich. Dies gilt umso mehr, als regelmässige Flugverbindungen nach Senegal bestehen und das MIKA einen solchen Flug innerhalb von zwei bis drei Wochen organisieren kann (Protokoll S. 3 f., act. 17 f.). Somit - 10 - erscheint eine Ausschaffung innerhalb der maximal zulässigen Haftdauer wahrscheinlich.