Sobald der Gesuchsgegner als senegalesischer Staatsangehöriger identifiziert worden sei, könne das MIKA einen Flug buchen und anschliessend einen Antrag auf Ausstellung eines Ersatzreisedokumentes stellen (MI-act. 590). Anlässlich der heutigen Verhandlung gab der Vertreter des Gesuchstellers zu Protokoll, der offizielle Identifikationsprozess werde ungefähr drei Monate in Anspruch nehmen (Protokoll S. 3, act. 17). Nach dem Gesagten ist davon auszugehen, dass eine Ausschaffung des Gesuchsgegners nach Senegal bis zum Ende der maximal zulässigen Haftdauer möglich sein wird.