2. Im vorliegenden Fall wurde die bestehende Durchsetzungshaft bis zum 9. August 2023, 12.00 Uhr bestätigt (Entscheid des Verwaltungsgerichts WPR.2023.44 vom 31. Mai 2023). Am 21. Juli 2023 gewährte das MIKA dem Gesuchsgegner das rechtliche Gehör und ordnete gleichentags die Ausschaffungshaft für drei Monate, bis zum 20. Oktober 2023, 12.00 Uhr, an und hielt fest, die am 9. September 2022 angeordnete und zuletzt bis am 9. August 2023 bestätige Durchsetzungshaft werde hiermit beendet (act. 1 ff.). Die mündliche Verhandlung begann am 24. Juli 2023, -8-