Anlässlich eines Gespräches vom 17. Juli 2023 informierte das MIKA den Gesuchsgegner, seine Identität sei aufgrund von Ermittlungen nun bekannt. Die schweizerischen Behörden würden deshalb beabsichtigen, seine Identität zu ändern, weshalb ihm das MIKA in einigen Tagen das rechtliche Gehör diesbezüglich gewähren werde. Weiter wurde dem Gesuchsgegner erklärt, es könne ein Reisedokument aufgrund der Kopien der senegalesischen Identitätskarte für ihn ausgestellt werden (MIact. 588).