Am 13. Juli 2023 teilte das SEM dem MIKA mit, Abklärungen der schweizerischen Vertretung in Dakar hätten ergeben, der Gesuchsgegner -6- heisse in Wahrheit A. sei am 10. Februar 1993 geboren und senegalesischer Staatsangehöriger. Zudem stellte das SEM dem MIKA eine Kopie eines abgelaufenen senegalesischen Passes bzw. einer abgelaufenen senegalesischen Identitätskarte des Gesuchsgegners zu (MI-act. 582 ff.).