Eine diesbezügliche Antwort bis am 18. Mai 2023 sei jedoch nicht realistisch (MI-act. 542). Mit Schreiben vom 15. Mai 2023 erinnerte das SEM die malischen Behörden an den Identifizierungsantrag vom 20. Oktober 2022 und ersuchte um Mitteilung des aktuellen Verfahrensstands (MI-act. 543 f.). Eine Kopie der Botschaftsanfrage wurde dem MIKA am 17. Mai 2023 zugestellt (MI-act. 545 f.). Am 2. Juni 2023 ersuchte das MIKA die Kantonspolizei Aargau IP-Anfragen an die malischen, senegalesischen und gambischen Behörden richten zu lassen, damit der Identifikationsprozess vorangetrieben werden könne (MIact. 576 f.).