1. Die am 12. Juli 2023 angeordnete Verlängerung der Ausschaffungshaft wird bis zum 23. Januar 2024, 12.00 Uhr, bestätigt. - 10 - 2. Die Haft ist im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich zu vollziehen. Für die Dauer der Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung kann die Inhaftierung, soweit zwingend notwendig, im Bezirksgefängnis Aarau erfolgen. 3. Es werden keine Kosten auferlegt. 4. Die Rechtsvertreterin wird aufgefordert, nach Haftentlassung des Gesuchsgegners ihre detaillierte Kostennote im Verfahren WPR.2023.38 einzureichen.