D. In Abänderung der für drei Monate verfügten Ausschaffungshaft beantragte der Vertreter des Gesuchstellers zu Beginn der heutigen Verhandlung die Ausschaffungshaft für sechs Monate bis zum 23. Januar 2024 zu verlängern, was er mit den praktischen Schwierigkeiten bei der Rückführung des Gesuchsgegners begründete – der nächste Sonderflug nach Colombo finde voraussichtlich erst im Spätherbst 2023 statt (Protokoll S. 2, act. 16). Der Gesuchsgegner liess folgende Anträge stellen (Protokoll S. 4, act. 18):