Mit Entscheid vom 24. Mai 2023 trat das SEM nicht auf das Wiedererwägungsgesuch des Gesuchsgegners vom 10. Mai 2023 ein (MIact. 357 ff.). Mit E-Mail vom 6. Juni 2023 teilte das Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich (ZAA) dem MIKA mit, der Gesuchsgegner habe den Flug für die unbegleitete Rückführung nach Sri Lanka verweigert (MIact. 363 f.). In der Folge meldete das MIKA den Gesuchsgegner für einen DEPA-Flug an (MI-act. 365 f.), der auf den 10. Juli 2023 bestätigt wurde (MI-act. 367 ff.). -4-