Am 10. Mai 2023 reichte der Gesuchsgegner ein Wiedererwägungsgesuch beim SEM ein (MI-act. 331). In der Folge ersuchte das SEM das MIKA mit Schreiben vom 16. Mai 2023, den Vollzug der Wegweisung im Sinne einer vorsorglichen Massnahme einstweilen auszusetzen. Papierbeschaffungen und Vollzugshandlungen würden eingestellt werden (MI-act. 333 f.). Am 17. Mai 2023 ging beim MIKA ein schriftliches Haftentlassungsgesuch ein (MI-act. 330 f.), welches durch die amtliche Vertreterin des Gesuchgegners mit Schreiben vom 22. Mai 2023 bestätigt wurde (MIact. 340). Mit Urteil vom 25. Mai 2023 wies der Einzelrichter des Verwaltungsgerichts das Haftentlassungsgesuch ab (WPR.2023.42, MIact. 346 ff.).