Am 28. April 2023 meldete das MIKA den Gesuchsgegner erneut für einen Flug nach Colombo an (MI-act. 302 f.), der auf den 6. Juni 2023 bestätigt wurde (MI-act. 304 ff.). Mit Verfügung vom 8. Mai 2023 ordnete das SEM gegen den Gesuchsgegner ein ab dem 6. Juni 2023 bis zum 5. Juni 2026 gültiges Einreiseverbot für das Gebiet der Schweiz und Liechtensteins sowie für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten an, welches dem Gesuchsgegner am drauffolgenden Tag eröffnet wurde (MI-act. 324 ff.).