Ebenfalls annulliert werden musste ein auf den 15. Februar 2023 bestätigter Flug nach Sri Lanka, diesmal, weil der Gesuchsgegner ab dem 4. Januar 2023 unbekannten Aufenthalts war (MI-act. 262 ff., 264). Der Gesuchsgegner wurde am 24. April 2023, 15.05 Uhr, anlässlich einer Verkehrskontrolle durch die Kantonspolizei Aargau angehalten (MIact. 266) . Am drauffolgenden Tag wurde der Gesuchsgegner dem MIKA zugeführt und in Ausschaffungshaft genommen (MI-act. 279 ff., 283 ff.). Mit Urteil vom 26. April 2023 wurde die angeordnete Ausschaffungshaft durch den Einzelrichter des Verwaltungsgerichts bis zum 23. Juli 2023, 12.00 Uhr, bestätigt (WPR.2023.38, MI-act. 309 ff.).