Deshalb habe sie sich in der Wohnung eingeschlossen, nachdem ihr Ehemann erschienen sei. Weiter gab die Ehefrau zu Protokoll, sie habe ihren Ehemann im Verlauf der Jahre oft aggressiv erlebt, wobei es beinahe zur Körperverletzung gekommen sei. Auch habe er ihr sehr oft gedroht. Im Anschluss an die Befragung stellte die Ehefrau gegen ihren Ehemann, A., Strafantrag, wobei der Strafantrag kein konkretes Delikt nannte, sondern sich auf den Vorwurf beschränkte, A. "setzt mich seit 12 Jahren psychisch verbal unter Druck, schmiss Sachen nach mir, hielt meine Arme fest und geht mir nun auch noch fremd. Ehebruch. Alles strafbar aus der EV vom 25.06 23)".