A. Am 25. Juni 2023 um 09.06 Uhr meldete sich A. bei der kantonalen Notrufzentrale und gab an, seine Ehefrau habe sich mit der gemeinsamen Tochter in der Wohnung eingeschlossen. Seine Ehefrau habe psychische Probleme. Er befinde sich mit dem Vermieter vor Ort, wobei der Zuritt zur Wohnung mit dem Generalschlüssel jedoch nicht möglich sei. Der entsandten Polizeipatrouille wurde gemäss Polizeibericht vom 26. Juni 2023 ohne Probleme Einlass in die Wohnung gewährt und die Polizisten konnten mit der Ehefrau von A. sprechen. Der Bericht hält weiter fest, dass die Ehefrau sich dagegen geweigert habe, ihren Ehemann in die Wohnung hineinzulassen.