3. Die Haft wird im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich (ZAA) vollzogen. Soweit für die Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung zwingend, erfolgt die Inhaftierung für die notwendige Dauer im Bezirksgefängnis Aarau. C. Nach Eingang der Akten beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau wurde dem Gesuchsgegner ein amtlicher Rechtsvertreter bestellt. Dieser wurde nach Übergabe der Akten aufgefordert, bis zum 13. Juli 2023, 16.00 Uhr, zur angeordneten Ausschaffungshaft Stellung zu nehmen (act. 4 f.). D. Der Rechtsvertreter des Gesuchsgegners reichte seine Stellungnahme ein und beantragte Folgendes (act. 12 ff.):