Dieser Pass liegt jedoch weder dem SEM noch dem MIKA vor. In seinem Schreiben an das SEM vom 30. Mai 2023 ist abermals von seinem russischen Reisepass die Rede, auf den er jedoch aktuell keinen Zugriff habe (MIact. 540). Die Renitenz des Gesuchsgegners äussert sich insbesondere auch darin, dass er sich seit dem 14. Juni 2023 – nach der Zeit vom 11. bis 24. November 2022 (MI-act. 140 und 159 in Akten WPR.2022.93) nunmehr zum zweiten Mal seit seiner Festnahme am 27. Oktober 2022 – im Hungerstreik befindet, weil er mit der ganzen Situation nicht einverstanden sei (MIact. 543). Die mehrfach vom Gesuchsgegner geäusserte Bereitschaft, in die Ukraine auszureisen (MI-act.