Am 29. März 2023 informierte das SEM das MIKA, es habe eine negative Antwort des russischen Innenministeriums auf den gestellten Rückübernahmeantrag betreffend den Gesuchsgegner erhalten (MI-act. 477). In der Folge ersuchte das SEM am 20. April 2023 erneut um Rückübernahme des Gesuchsgegners (MI-act. 511 f.), hat jedoch bis heute keine Antwort bekommen. Das SEM hält zudem fest, es könne keine seriöse Einschätzung machen, wann mit einer Antwort zu rechnen sei (MI-act. 562).