2. Im vorliegenden Fall wurde die bestehende Ausschaffungshaft bis zum 26. Juli 2023, 12.00 Uhr, bestätigt (Entscheid des Verwaltungsgerichts WPR.2023.36 vom 26. April 2023). Am 12. Juli 2023 verweigerte der Gesuchsgegner die Teilnahme an der Gewährung des rechtlichen Gehörs durch das MIKA. Hierauf ordnete das MIKA gleichentags die Durchsetzungshaft für einen Monat an und hielt fest, die am 27. Oktober 2022 angeordnete Ausschaffungshaft ende mit Beginn der Durchsetzungshaft (act. 1 ff.). Die heutige Verhandlung begann um 08.55 Uhr; das Urteil wurde um 09.35 Uhr eröffnet, womit die richterliche Haftüberprüfung fristgerecht erfolgte.