C. Der Gesuchsgegner hat die Teilnahme an der heutigen Verhandlung betreffend Überprüfung der Durchsetzungshaft verweigert, erklärte sich jedoch einverstanden, dass diese ohne ihn durchgeführt wird (Protokoll S. 2, act. 21). Anlässlich der heutigen Verhandlung vor dem Einzelrichter des Verwaltungsgerichts wurden die Vertreterin des MIKA und der Vertreter des Gesuchsgegners befragt. D. Das MIKA beantragte die Bestätigung der Haftanordnung (Protokoll S. 4, act. 23). -6- Der Gesuchsgegner beantragte Folgendes (Protokoll S. 4, act. 23): Die Durchsetzungshaft sei nicht zu bestätigen. Herr A. sei per sofort aus der Haft zu entlassen.