Mit E-Mail vom 19. Juni 2023 teilte das ZAA dem MIKA mit, der Gesuchsgegner befinde sich seit dem 14. Juni 2023 im Hungerstreik und verweigere jegliche Nahrungsaufnahme, nehme jedoch Flüssigkeit zu sich (MIact. 543 f., 546 ff.). Mit E-Mail vom 3. Juli 2023 teilte das ZAA dem MIKA erneut mit, der Gesuchsgegner befände sich weiterhin im Hungerstreik. Er sei am 30. Juni 2023 von einem Arzt untersucht worden und befinde sich soweit in gutem Allgemeinzustand (MI-act. 555). -5-