Gleichentags ordnete das MIKA, nachdem es dem Gesuchsgegner das rechtliche Gehör gewährt hatte, die Verlängerung der Ausschaffungshaft an (MI-act. 489 ff., 493 ff.), welche mit Urteil des Einzelrichters des Verwaltungsgerichts vom 26. April 2023 bis zum 26. Juli 2023 bestätigt wurde (WPR.2023.36; MI-act. 513 ff.). Am 20. April 2023 reichte das SEM bei den russischen Behörden erneut einen Antrag auf Rückübernahme des Gesuchsgegners ein (MI-act. 511).