Am 29. März 2023 informierte das SEM das MIKA, es habe eine negative Antwort des russischen Innenministeriums auf den gestellten Rückübernahmeantrag betreffend den Gesuchsgegner erhalten, wobei sich der Leiter der Konsularabteilung der russischen Botschaft in Bern erstaunt über die Antwort gezeigt und versprochen habe, den Verbindungsoffizier des Innenministeriums der Botschaft zu beauftragen, umgehend mit der zuständigen Stelle in Moskau Kontakt aufzunehmen. Weiter stellte das SEM in Aussicht, sich mit dem Polizeiattaché der Botschaft in Verbindung zu setzen (MI-act. 477).