Da der Gesuchsgegner jedoch bereits am 10. Juli 2023 aus der strafprozessualen Haft entlassen und migrationsrechtlich festgenommen wurde (MI-act. 346 ff.), endet die angeordnete Ausschaffungshaft bereits am 9. Oktober 2023, und nicht wie durch das MIKA verfügt, am 11. Oktober 2023. Der Korrektur des Beginns der Ausschaffungshaft hat das MIKA anlässlich der heutigen Verhandlung ausdrücklich zugestimmt (Protokoll S. 5, act. 20). -9-