Colombo an. Diesen trat der Gesuchsgegner jedoch nicht an, da er nicht am vermuteten Aufenthaltsort angetroffen werden konnte (MI-act. 175 ff.; act. 3). Gemäss Haftanordnung des MIKA befand sich der Gesuchsgegner für eine gewisse Zeit in Frankreich und wurde danach im Rahmen des Dublin- Verfahrens zurück in die Schweiz überstellt (act. 3). Am 7. April 2023, 22.50 Uhr, wurde der Gesuchsteller aufgrund eines Verkehrsunfalls durch die Kantonspolizei Luzern festgenommen (MIact. 199 ff.). Seit dem 8. Juli 2023, 16.13 Uhr, wurde er migrationsrechtlich festgehalten (MI-act. 198).