Mit Schreiben vom 3. Mai 2022 meldete das MIKA dem SEM, dass der Gesuchsgegner seit dem 23. Februar 2022 unbekannten Aufenthalts sei (MI-act. 147). Am 12. Juli 2022 zeigte der Sozialdienst Q. dem MIKA an, dass das Unispital Basel betreffend den Gesuchsgegner ein Unterstützungsgesuch gestellt hatte und er sich wohl bei seiner Schwester in Q. aufhalte (MI-act. 151 ff.). Nachdem die sri-lankischen Behörden für den Gesuchsgegner ein Ersatzreisedokument ausgestellt hatten (MI-act. 174), meldete das MIKA den Gesuchsgegner am 26. Oktober 2022 für einen Sonderflug nach -3-