Mit Schreiben vom 23. Juni 2020 forderte das SEM den Gesuchsgegner auf, die Schweiz bis am 31. Juli 2020 zu verlassen, und ermahnte ihn, bei der Beschaffung von Reisepapieren mitzuwirken (MI-act. 104). Mit Urteil des Bezirksgerichts Hinwil vom 3. Februar 2022 wurde der Gesuchsgegner wegen Freiheitsberaubung und Entführung, einfacher Körperverletzung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von 31 Monaten (unter Anrechnung von 590 Tagen Untersuchungshaft), davon 15 Monate unbedingt, verurteilt. Ausserdem wurde er für fünf Jahre des Landes verwiesen (MI-act. 166 ff.).