Anlässlich des Ausreisegesprächs vom 8. Januar 2020 gab der Gesuchsgegner gegenüber dem Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) an, dass er nicht freiwillig nach Somalia zurückkehren wolle und nicht bereit sei, sich Reisepapiere zu beschaffen (MI-act. 212 ff.).