2.2.3. Wie bereits anlässlich des rechtlichen Gehörs (MI-act. 227) gab der Gesuchsgegner auch anlässlich der heutigen Verhandlung zu Protokoll, er sei nach dem 25. Januar 2023 nach Deutschland ausgereist. Auf detaillierte Befragung legte er dar, dass er via Basel nach Deutschland ausgereist sei, in Bremen ein Asylgesuch gestellt habe, anschliessend mehrere Monate in Mönchengladbach in einer militärischen Asylunterkunft gelebt habe und kurz vor seiner Verhaftung wieder in die Schweiz eingereist sei. Schriftliche Belege für seinen Aufenthalt in Deutschland befänden sich in seinem Rucksack, welchen er in einem Café bzw. Restaurant in der Feldbergstrasse in Kleinbasel deponiert habe.