2. Im vorliegenden Fall wurde der Gesuchsgegner am 14. Juni 2023, aus dem Strafvollzug entlassen und dem MIKA zugeführt. Der Entlassungszeitpunkt geht aus den Akten nicht hervor, und wurde durch das MIKA auf 08.00 Uhr festgelegt, was nicht zu beanstanden ist. Die mündliche Verhandlung begann am 16. Juni 2023, 11.00 Uhr; das Urteil wurde um 11.50 Uhr eröffnet. Die richterliche Haftüberprüfung erfolgte somit innerhalb der Frist von 96 Stunden.