2. Die Haft begann am 14. Juni 2023, 08.00 Uhr. Sie wird in Anwendung von Art. 76 AIG für drei Monate bis zum 13. September 2023, 12.00 Uhr, angeordnet. 3. Die Haft wird im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft Zürich vollzogen. Soweit für die Befragung oder die Durchführung einer Haftverhandlung zwingend, erfolgt die Inhaftierung für die notwendige Dauer im Bezirksgefängnis Aarau. Aufgrund psychischer Probleme mit Eigengefährdung wurde der Gesuchsgegner gleichentags in die geschlossene Abteilung der Klink der psychiatrischen Dienste Kanton Aargau in Windisch überführt.