In der Folge wurde der Gesuchsgegner am 10. Juni 2023 in Basel festgenommen und zum Vollzug kurzfristiger Freiheitsstrafen ins Bezirksgefängnis Aarau überführt (MI-act. 200 ff. und 215 f.). Nach Entlassung aus dem Strafvollzug wurde der Gesuchsgegner dem MIKA zugeführt. B. Im Rahmen der Befragung durch das MIKA wurde dem Gesuchsgegner am 14. Juni 2023 das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft gewährt (MI-act. 226 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet.