6. Ihnen werden die editionspflichtigen Akten gemäss Aktenverzeichnis ausgehändigt. Eine dagegen eingereichte Beschwerde wies das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 24. Oktober 2022 ab (MI-act. 154 ff.), worauf das SEM die Ausreisefrist neu auf dem 23. November 2022 ansetzte (MIact. 168). Anlässlich eines Ausreisegesprächs erklärte sich der Gesuchsgegner am 15. November 2022 gegenüber dem Amt für Migration und Integration Kanton Aargau (MIKA) nicht bereit, freiwillig in die Türkei zurückzukehren. Auf Anfrage hin teilte das SEM dem MIKA am 22. November 2022 mit, es liege -3-