Es zeigt jedoch, dass Flugverbindungen in die demokratische Republik Kongo bestehen. Weiter zeigte das SEM mit Mitteilung vom 6. Juni 2023 an, dass die Ausstellung der Ersatzreisepapiere für den Gesuchsgegner für die nächste Woche in Aussicht gestellt worden sei (MI-act. 986 ff.). Auch wenn die Ersatzreisedokumente bei der Haftprüfung noch nicht vollständig vorlagen, ist mit deren zeitnahen Beschaffung zu rechnen, nachdem die mit den Botschafterwechsel zusammenhängenden organisatorischen Probleme bei der kongolesischen Botschaft inzwischen weitgehend geregelt zu sein scheinen.