In den nachfolgenden Jahren wurde der Gesuchsgegner wiederholt straffällig und unter anderem wegen gewerbsmässigen Diebstahls, mehrfachen Hausfriedensbruchs, Hinderung einer Amtshandlung, Widerhandlung gegen das Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (EBG; SR 742.101), Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe vom 3. Oktober 1951 (Betäubungsmittelgesetz, BetmG; SR 812.121), Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Personenbeförderung (Personenbeförderungsgesetz, PBG; SR 745.1) und Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die -3-