Am 6. März 2010 ersuchte die Familie das Migrationsamt des Kantons Aargau (MKA; heute Amt für Migration und Integration Kanton Aargau [MIKA]) um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung wegen Vorliegens eines schwerwiegenden persönlichen Härtefalls (MI-act. 53). Mit Entscheid vom 1. November 2010 erteilte das BFM seine Zustimmung dazu (MIact. 103 ff.), worauf das MKA der Familie des Gesuchsgegners und auch dem Gesuchsgegner selbst eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung erteilte (MI-act. 106 f.).