A. Der Gesuchsgegner reiste zusammen mit seinen Eltern und seinem jüngeren Bruder am 14. Mai 1996 illegal in die Schweiz ein. Die Familie stellte gleichentags in Kreuzlingen ein Asylgesuch (Akten des Amts für Migration und Integration [MI-act.] 6 f.). Mit Entscheid vom 12. August 1996 lehnte das Bundesamt für Flüchtlinge (BFF; später Bundesamt für Migration [BFM]; heute Staatssekretariat für Migration [SEM]) das Asylgesuch ab, wies die Familie aus der Schweiz weg, ordnete an, sie haben die Schweiz bis zum 30. September 1996 zu verlassen und beauftragte den Kanton Aargau mit dem Vollzug der Wegweisung (MIact.