Nachdem ein Abgleich mit der europäischen Fingerabdruck–Datenbank (Eurodac) ergeben hatte, dass der Gesuchsgegner am 8. Oktober 2020 illegal in Spanien eingereist war, ersuchte das Staatssekretariat für Migration (SEM) am 26. August 2021 die spanischen Behörden um Rückübernahme, welche nicht innert Frist zum Übernahmeersuchen des SEM Stellung nahmen (MI-act. 30).