m.w.H.). Mit Schreiben vom 3. Januar 2023 teilte das SEM dem MIKA mit, der Gesuchsgegner sei anlässlich der Zentralen Befragung als irakischer Staatsangehöriger anerkannt worden, und ersuchte das MIKA, den Gesuchsgegner zur freiwilligen Rückkehr zu motivieren (MI-act. 388). In der Folge lud das MIKA den Gesuchsgegner auf den 9. Februar 2023 vor (MI-act. 392), informierte ihn über die Anerkennung und machte ihn auf seine Ausreisepflicht sowie die Möglichkeit der Rückkehrhilfe aufmerksam (MI-act. 396). Am 10. Mai 2023 meldete das MIKA den Gesuchsgegner sodann für einen Sonderflug in den Irak an (MI-act.