Anlässlich der heutigen Verhandlung gab das MIKA zudem zu Protokoll, es befände sich in der letzten Phase der Flugplanung, wobei die Durchführung eines Sonderflugs in den Irak für Juni 2023 geplant sei (Protokoll S. 3, act. 18). Weiter gab das MIKA an, andere europäische Länder würden regelmässig Personen in den Irak rücküberführen, womit die Ausschaffung des Gesuchsgegners in den Irak möglich sei. Zudem sei letztmals im Februar 2023 eine Person im Rahmen eines begleiteten Linienflugs von der Schweiz in den Irak ausgeschafft worden (Protokoll S. 3, act. 18). Nach dem Gesagten stehen dem Vollzug der Wegweisung zum heutigen Zeitpunkt keine Hindernisse entgegen.