B. Nach Eröffnung der Wegweisungsverfügung (MI-act. 461 ff.) gewährte das MIKA dem Gesuchsgegner das rechtliche Gehör betreffend die Anordnung einer Ausschaffungshaft (MI-act. 465 ff.). Im Anschluss an die Befragung wurde dem Gesuchsgegner die Anordnung der Ausschaffungshaft wie folgt eröffnet (act. 1): -5- 1. Es wird eine Ausschaffungshaft angeordnet. 2. Die Haft begann am 1. Juni 2023, 07.50 Uhr. Sie wird in Anwendung von Art. 76 AIG für drei Monate angeordnet.