Am 3. Januar 2023 teilte das SEM dem MIKA mit, der Gesuchsgegner sei anlässlich der Zentralen Befragungen vom 28. November bis 1. Dezember 2022 als irakischer Staatsangehöriger anerkannt worden (MI-act. 388). In der Folge lud das MIKA den Gesuchsgegner zu einem Ausreisegespräch auf den 9. Februar 2023 vor (MI-act. 392), anlässlich welchem das MIKA den Gesuchsgegner über seine Anerkennung durch die irakischen Behörden informierte und ihn erneut auf seine Ausreisepflicht aufmerksam machte. Der Gesuchsgegner gab wiederholt an, nicht zu einer Rückreise in den Irak bereit zu sein (MI-act. 396).