Mit E-Mail vom 6. September 2016 teilte das SEM dem MIKA mit, ein Wegweisungsvollzug in den Nordirak sei aktuell nur auf Stufe DEPU, d.h. ohne Polizeibegleitung, möglich und nur dann, wenn entweder ein gültiger irakischer Pass vorliege oder die Person zu einem früheren Zeitpunkt bereits einmal durch die irakische Botschaft in Bern identifiziert worden sei. Weil vorliegend beides nicht auf den Gesuchsgegner zutreffe, sei die Papierbeschaffung und der Vollzug der Wegweisung derzeit blockiert und die irakischen Behörden würden keine Identifizierungsanfragen behandeln (MI-act. 51 f.).